Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Gepostet von

Ab dem 1.1.2020 werden energetische Maßnahmen an zu „eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden“ gefördert, wobei das Gebäude älter als 10 Jahre sein muss. Eine energetische Maßnahme ist z.B. die Wärmedämmung im Außenbereich als auch eine mögliche Innendämmung. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen für ein und dasselbe Gebäude, maximal insgesamt 40.000 €, wobei […]